Punktetausch- und Guthabenrichtlinie
Punktetausch- und Guthabenrichtlinie
12. Punktetausch- und Guthabenrichtlinie
TradingCardsGlobal kann Nutzern ermöglichen, Sammelkarten – insbesondere Bulk – gegen Punkte einzutauschen. Der Nutzer erhält nach bestätigter Annahme des endgültigen Tauschangebots Punkte; mit dieser Bestätigung geht das Eigentum an den angenommenen Karten auf TradingCardsGlobal über. Vorher bleibt der Nutzer Eigentümer, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung besteht.
Die Punktzahl wird grundsätzlich anhand der Seltenheit (Rarity) nach der jeweils veröffentlichten BulkExchange-Punkteliste bestimmt. Für besondere Karten können künftig individuelle Punktwerte festgelegt werden. Die endgültige Bewertung kann nach Prüfung von Echtheit, Vollständigkeit, Zustand, Sprache, Variante und Marktgängigkeit abweichen und wird vor Annahme angezeigt.
Punkte können ausschließlich gegen von TradingCardsGlobal selbst angebotene und entsprechend gekennzeichnete Waren eingelöst werden. Sie können nicht für Waren externer Verkäufer verwendet, nicht zwischen Nutzerkonten übertragen, nicht verkauft, verpfändet oder in Bargeld ausgezahlt werden. Punkte sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, werden nicht verzinst und verfallen nicht wegen bloßer Inaktivität.
Bei Ablehnung eines Tauschangebots werden Karten nach den veröffentlichten Rücksende- und Kostenregeln zurückgesendet. Bei einer wirksamen Rückgabe oder Stornierung eines Punkte-Kaufs werden die eingesetzten Punkte dem Nutzerkonto wieder gutgeschrieben, soweit keine zwingende gesetzliche Erstattung in anderer Form erforderlich ist. TradingCardsGlobal behält sich eine angemessene Bearbeitungsgebühr vor, sofern diese vorab transparent vereinbart und rechtlich zulässig ist: [HÖHE UND AUSLÖSER DER BEARBEITUNGSGEBÜHR FESTLEGEN].
Offensichtliche Fehlbuchungen, doppelte Gutschriften sowie Punkte aus rückabgewickelten oder betrügerischen Vorgängen dürfen nach Prüfung korrigiert werden. Vor belastenden Korrekturen erhält der Nutzer grundsätzlich eine Begründung und Beschwerdemöglichkeit. Vor Veröffentlichung sind Punktwert, Prüfzeit, Versand- und Rücksendekosten, Einlösungsumfang, steuerliche Behandlung sowie die Einordnung nach Zahlungsdienste-, E-Geld- und Gutscheinrecht fachlich zu prüfen.